Ausschlussklausel Prüfungsumfang

Die auf dieser Website angebotenen Prüfleistungen beschränken sich ausschließlich auf wiederkehrende Sicht-, Funktions- und Sicherheitsprüfungen mechanischer Arbeitsmittel gemäß den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere TRBS 1201 und TRBS 1203.
Ausdrücklich nicht Bestandteil des Leistungsumfangs sind:
Prüfungen elektrischer Betriebsmittel oder Anlagen nach DGUV Vorschrift 3
Fahrzeug- und Anhängerprüfungen nach DGUV Vorschrift 70
Messungen elektrischer Schutzmaßnahmen (z. B. Isolations-, Schutzleiter- oder Ableitstrommessungen)
Prüfungen nach StVZO oder Haupt- bzw. Sicherheitsuntersuchungen
Sachverständigen-, Gutachter- oder Abnahmeprüfungen
Prüfungen, die eine staatliche Anerkennung, Eintragung oder besondere Zulassung erfordern
Die Prüfungen ersetzen keine gesetzlich vorgeschriebenen Abnahmen oder Prüfungen durch andere hierzu befugte Stellen. Der Betreiber der Arbeitsmittel bleibt für die Einhaltung aller gesetzlichen Prüf- und Betreiberpflichten verantwortlich.