Übersicht zu meinen Leistungen

Entdecken Sie umfassende Angebote an UVV-Prüfungen und sicherheitstechnischen Dienstleistungen. Rechtssichere Lösungen und Sicherheit Ihrer Arbeitsmittel. Erfahren Sie, wie UVV-HERNE.DE, Sie unterstützen kann, Stillstandzeiten zu vermeiden und die Einhaltung aller relevanten Vorschriften zu gewährleisten.

Branchenfokus

Die Dienstleistungen sind besonders relevant für:

🔧 Handwerk 

🏭 Industrie & Produktion

🛒 Handel & Dienstleistung

🏗️ Bau & Montage

Spezialisierte UVV-Prüfungen

UVV-HERNE.DE ist spezialisiert auf UVV-Prüfungen für:

Bauunternehmen → Arbeitsbühnen, Gerüste, Baumaschinen, Benzinbetriebene Kleinmaschinen und Gartengeräte, Leitern

Speditionen → Flurförderfahrzeuge, Ladebordwände

Großhandel / Logistikzentren → Flurförderzeuge

UVV-Prüfungen an elektrische Anlagen und Betriebsmittel 

Hinweis:

Keine Durchführung von Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) 

Vormals bekannt als UVV elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

Gemäß Vorschrift 3 der DGUV darf nur ein qualifizierter Elektriker die elektrische Ausrüstung gemäß den technischen Sicherheitsvorschriften für den Betrieb (TRBS 1203) nach den Unfallverhütungsvorschriften prüfen.

Keine Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3
Keine Prüfungen nach DGUV Vorschrift 70
Keine Messungen elektrischer Betriebsmittel
Keine Fahrzeug-Haupt- oder UVV-Prüfung nach StVZO/DGUV 70

UVV-Prüfungen nach

DGUV Regel 100-500

Prüfungen von Arbeitsmitteln nach BetrSichV und einschlägigem DGUV-Regelwerk

Für verschiedene Arbeitsmittel bestehen Prüfanforderungen nach der Betriebssicherheitsverordnung sowie den jeweils einschlägigen technischen Regeln und DGUV-Regelwerken. Die DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ enthält unter anderem Regelungen für bestimmte Arbeitsmittel, beispielsweise Hebebühnen und Erdbaumaschinen.

Art, Umfang und erforderliche Prüffristen richten sich nach dem jeweiligen Arbeitsmittel, den gesetzlichen Vorgaben, der Gefährdungsbeurteilung sowie den einschlägigen Regelwerken.

Je nach Arbeitsmittel umfasst die Prüfung insbesondere Sicht- und Funktionsprüfungen sowie die Dokumentation des Prüfergebnisses. Eine Prüfplakette kann ergänzend zur Kennzeichnung des Prüfstatus beziehungsweise des nächsten Prüftermins angebracht werden.

Ablauf einer UVV-Prüfung

Eine UVV-Prüfung umfasst:

✔ Sichtprüfung,

✔ Funktionsprüfung,

✔ ggf. Messungen,

✔ Dokumentation & Plakette.

Beispiel einer UVV-Prüfung

Unter UVV-Prüfungen für Baumaschinen versteht man die regelmäßig vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen nach den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 100-500 sowie ggf. spezifische Vorschriften). Diese Prüfungen sollen sicherstellen, dass die Maschinen jederzeit betriebs- und verkehrssicher sind.

Welche Baumaschinen müssen geprüft werden?

Bagger (Mini-, Mobil-, Kettenbagger) Radlader, Teleskoplader

Walzen, Verdichtungsgeräte, Betonpumpen, Dumper, Muldenkipper usw. und sonstige selbst fahrende Arbeitsmaschinen

Prüffristen
Die Prüffristen werden vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen, Herstellerangaben und einschlägigen Vorschriften und Regelwerke festgelegt. Die Frist ist so festzulegen, dass das Arbeitsmittel bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden kann.

Zusätzliche Prüfungen können erforderlich sein, insbesondere nach prüfpflichtigen Änderungen oder außergewöhnlichen Ereignissen, die Auswirkungen auf die Sicherheit des Arbeitsmittels haben können.

Inhalte der UVV-Prüfung

1. Sicht- und Funktionsprüfung

Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Warneinrichtungen

Hydraulik (Dichtigkeit, Leitungen, Schläuche)

Antrieb, Motor, Abgasanlage

Reifen, Ketten, Fahrwerk

2. Sicherheits- und Schutzeinrichtungen

Not-Aus-Schalter, Überlastsicherung, Kippschutz

Schutzdächer, Sicherheitsgurte, Spiegel, Kamerasysteme

3. Dokumentation

Eintrag ins Prüfbuch / Maschinenkarte

Prüfplakette
Die Prüfplakette dient der sichtbaren Kennzeichnung des Prüfstatus beziehungsweise des nächsten Prüftermins. Sie ersetzt nicht die erforderliche Prüfaufzeichnung. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Prüfprotokoll dokumentiert.

ggf. Mängelbericht mit Frist zur Behebung

Wer darf prüfen?
Prüfungen nach BetrSichV sind durch eine für die jeweilige Prüfaufgabe zur Prüfung befähigte Person durchzuführen. Die erforderliche Befähigung ergibt sich insbesondere aus Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher beruflicher Tätigkeit sowie den erforderlichen Kenntnissen der einschlägigen Vorschriften und Regelwerke. Für bestimmte Arbeitsmittel können zusätzliche Anforderungen gelten.

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel, für die vorgeschriebene Prüfungen erforderlich sind, nur verwendet werden, wenn diese Prüfungen durchgeführt und dokumentiert wurden. Arbeitsmittel mit Mängeln, welche die sichere Verwendung beeinträchtigen, dürfen nicht zur Verfügung gestellt oder verwendet werden.


Vorteile regelmäßiger UVV-Prüfungen

Erhöhung der Arbeitssicherheit

Vermeidung von Unfällen und Ausfällen

Nachweis der durchgeführten Prüfung
Die ordnungsgemäße Dokumentation der Prüfung unterstützt den Betreiber beim Nachweis der Erfüllung seiner Prüfpflichten. Das Prüfprotokoll dokumentiert Art, Umfang und Ergebnis der durchgeführten Prüfung.

Werterhalt der Maschinen

Ergebnis: Die UVV-Prüfung schützt Mitarbeiter, reduziert Ausfallzeiten und sichert die Rechtskonformität des Unternehmens.

„UVV-Prüfungen in und um Herne – sicher, schnell, rechtssicher. Ich prüfe Ihre Arbeitsmittel, Maschinen und Anlagen direkt vor Ort – nach DGUV und BetrSichV.

➡️ So sparen Sie Zeit, vermeiden Stillstand und sind bei Kontrollen auf der sicheren Seite.“

UVV - Prüfungen