UVV-Prüfungen an elektrische
Anlagen und Betriebsmittel
Fokus der Prüfungen liegt auf mechanische Sicherheit die ein qualifizierter Elektriker nicht ausführen darf.
Hinweis: Keine Durchführung von Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3)
Vormals bekannt als UVV elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Gemäß Vorschrift 3 der DGUV darf nur ein qualifizierter Elektriker die elektrische Ausrüstung gemäß den technischen Sicherheitsvorschriften für den Betrieb (TRBS 1203) nach den Unfallverhütungsvorschriften prüfen.
UVV-Prüfungen Flurförderzeuge
Die UVV-Prüfung für Flurförderzeuge (wie Gabelstapler) ist gesetzlich durch die DGUV Vorschrift 68 geregelt und muss mindestens jährlich durch eine befähigte Person erfolgen, oft nach dem Standard FEM 4.004, um die Sicherheit zu gewährleisten. Diese Prüfung deckt Lenkung, Bremsen, Hydraulik, Hubgerüst etc. ab und wird durch eine tägliche Sichtprüfung durch den Fahrer ergänzt, wobei ein schriftlicher Nachweis (Prüfprotokoll) zu führen ist.
Vorschriften und Regelwerke:
Betriebssicherheitsverordnung, die Technischen Regeln für Betriebssicherheit, die einschlägigen DGUV-Vorschriften, DIN-/EN-Normen sowie – je nach Arbeitsmittel – weitere spezielle Regelwerke wie die FEM-Regeln oder die DIN EN ISO 4413 für Hydraulikanlagen.
Dienstleistungen UVV-HERNE.DE
Was wird geprüft?
- Technik: Bremsen (Betriebs- und Feststellbremse), Lenkung, Räder, Hydraulik, Hubgerüst, Gabelzinken, Fahrgestell etc.
- Sicherheitseinrichtungen: Fahrerschutzdach, Warneinrichtungen (Hupe, Blinker), Beleuchtung, Rückhaltesysteme etc.
- Antrieb: Motor, Batterie (bei E-Staplern).
- Bedienelemente & Beschilderung etc.
-
Dokumentation & Nachweis
- Jede Prüfung muss dokumentiert werden (Datum, Umfang, Ergebnis, Prüfer).
- Eine Prüfplakette zeigt den letzten Prüfstand an.
Flurförderfahrzeuge
Elektrostapler bis 3,5 t Hubkraft Elektrostapler bis 6,5 t Hubkraft Elektrostapler über 6,5 t Hubkraft
Diesel Stapler Tragkraft bis 2,5t Diesel Stapler Tragkraft bis 4,0t Diesel Stapler Tragkraft über 4,0t
Ameise z.B. handgeführte motorbetrieben und nicht motorbetriebene Handgabelhubwagen
Stapleranbaugeräte z.B. Gabelzinken, etc.
Weitere Flurförderfahrzeuge auf Anfrage