UVV-Prüfungen an elektrische

Anlagen und Betriebsmittel 

Fokus der Prüfungen liegt auf mechanische Sicherheit die ein qualifizierter Elektriker nicht ausführen darf.

Hinweis: Keine Durchführung von Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) 

Vormals bekannt als UVV elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

Gemäß Vorschrift 3 der DGUV darf nur ein qualifizierter Elektriker die elektrische Ausrüstung gemäß den technischen Sicherheitsvorschriften für den Betrieb (TRBS 1203) nach den Unfallverhütungsvorschriften prüfen.

 

UVV-Prüfungen nach DGUV Regel 100-500

Eine UVV-Prüfung nach DGUV Regel 100-500 ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung für bestimmte Arbeitsmittel wie Erdbaumaschinen, Hebebühnen und Anschlagmittel. Sie muss durch eine sachkundige Person oder Befähigte Person durchgeführt werden und stellt durch regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfungen sicher, dass die Maschinen sicher sind. Die genauen Prüfintervalle sind in der Regel 12 Monate, können aber je nach Arbeitsmittel variieren.

 

 

Die UVV-Prüfung von Erdbaumaschinen nach DGUV ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung, die regelmäßig (mindestens jährlich) von einem Sachkundigen oder einer befähigten Person durchgeführt werden muss, basierend auf der DGUV Regel 100-500 (Kap. 2.12) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie umfasst eine Sicht- und Funktionsprüfung aller sicherheitsrelevanten Teile und dient der Gewährleistung des betriebssicheren Zustands und der Sicherheit der Mitarbeiter, wobei auch die Herstellervorgaben beachtet werden müssen. 

Dienstleistungen UVV-HERNE.DE

  • Was wird geprüft?

    • Umfangreiche Prüfung: Sicht- und Funktionsprüfung sicherheitsrelevanter Bauteile (z.B. Not-Aus-Schalter, Steuerung, Ladeschwinge bei Radladern) etc.
    • Unterlagen: Vorhandensein und Zustand von Betriebsanleitungen, Prüfbüchern (bei Hebebühnen), Prüfprotokollen und Typenschild etc.
    • Fahrprüfung: Bei Fahrzeugen zusätzlich zur Kontrolle der Betriebssicherheit etc.  
  • Dokumentation & Nachweis

    • Jede Prüfung muss dokumentiert werden (Datum, Umfang, Ergebnis, Prüfer).
    • Eine Prüfplakette zeigt den letzten Prüfstand an.

Erdbaumaschinen

Bagger bis 2,9t

Bagger bis 5t

Bagger bis 10t

Bagger bis 15t

Bagger bis 20t

Bagger bis 45t

Baggeranbaugeräte starr Baggeranbaugeräte angesteuert            

Radlader bis 1,5t

Radlader 1,6 bis 4t

Radlader 4,5 bis 10t Radladeranbaugeräte starr

Radladeranbaugeräte angesteuert

Dumper

Minidumper bis 1t

Motorschubkarre 4x4, Kettenantrieb

Grabenfräsen

Rüttelplatten über 200Kg