UVV-Prüfungen an elektrische
Anlagen und Betriebsmittel
Fokus der Prüfungen liegt auf mechanische Sicherheit die ein qualifizierter Elektriker nicht ausführen darf.
Hinweis: Keine Durchführung von Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3)
Vormals bekannt als UVV elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Gemäß Vorschrift 3 der DGUV darf nur ein qualifizierter Elektriker die elektrische Ausrüstung gemäß den technischen Sicherheitsvorschriften für den Betrieb (TRBS 1203) nach den Unfallverhütungsvorschriften prüfen.
UVV-Prüfungen nach DGUV Regel 100-500
Eine UVV-Prüfung nach DGUV Regel 100-500 ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung für bestimmte Arbeitsmittel wie Erdbaumaschinen, Hebebühnen und Anschlagmittel. Sie muss durch eine sachkundige Person oder Befähigte Person durchgeführt werden und stellt durch regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfungen sicher, dass die Maschinen sicher sind. Die genauen Prüfintervalle sind in der Regel 12 Monate, können aber je nach Arbeitsmittel variieren.
Die UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift) nach DGUV für Motor-Großgeräte ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung für gewerblich genutzte Maschinen, um Unfälle zu verhindern, die von Berufsgenossenschaften (DGUV) gefordert wird und durch Sachkundige mindestens einmal jährlich erfolgen muss, wobei Fristen nach Risikobewertung festgelegt werden, wie bei Elektrogeräten (DGUV V3), Fahrzeugen (DGUV V70) oder kraftbetriebenen Kleingeräten wie Motorsägen. Dabei werden Beschädigungen, Sicherheitsvorrichtungen und Funktionen geprüft, Mängel dokumentiert und ein Prüfbericht erstellt, oft mit Prüfplakette.
Dienstleistungen UVV-HERNE.DE
Was wird geprüft?
- Sichtprüfung: Auf Beschädigungen, Verschleiß, Lesbarkeit von Sicherheitsaufklebern etc.
- Funktionsprüfung: Sicherheitseinrichtungen, Bedienelemente, Motorfunktion etc.
- Wirksamkeitsprüfung: Überprüfung der Schutzmaßnahmen etc.
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Dokumentation & Nachweis
- Jede Prüfung muss dokumentiert werden (Datum, Umfang, Ergebnis, Prüfer).
- Eine Prüfplakette zeigt den letzten Prüfstand an.
Verbrennungsmotorische Großgeräte
Motorgroßgeräte bis 25PS
Motorgroßgeräte bis 50PS
Motorgroßgeräte Anbaugeräte