UVV-Prüfungen an elektrische

Anlagen und Betriebsmittel 

Abgrenzung zu elektrischen Prüfungen

Im Rahmen meiner Prüfungen werden die für das jeweilige Arbeitsmittel relevanten mechanischen, hydraulischen und funktionalen Sicherheitseinrichtungen entsprechend meinem Prüfumfang beurteilt.

Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 werden von mir nicht durchgeführt. Erforderliche elektrotechnische Prüfungen sind durch entsprechend qualifizierte Elektrofachkräfte bzw. hierfür zur Prüfung befähigte Personen durchzuführen.

Hinweis: Keine Durchführung von Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) 

Vormals bekannt als UVV elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

Gemäß Vorschrift 3 der DGUV darf nur ein qualifizierter Elektriker die elektrische Ausrüstung gemäß den technischen Sicherheitsvorschriften für den Betrieb (TRBS 1203) nach den Unfallverhütungsvorschriften prüfen.

UVV-Prüfungen Motor-Großgeräte

Motorbetriebene Großgeräte

Die Prüfung motorbetriebener Großgeräte erfolgt entsprechend der jeweiligen Geräte- und Maschinenart auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung sowie der jeweils einschlägigen technischen Regeln, DGUV-Regelwerke und Herstellerangaben.

Art, Umfang und Prüffristen richten sich nach dem konkreten Arbeitsmittel, dessen Verwendung und den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung.

Die Einteilung nach Motorleistung dient ausschließlich der Preisberechnung und stellt keine Einteilung nach gesetzlichen Prüfgrundlagen dar.

Vorschriften und Regelwerke: 

Betriebssicherheitsverordnung, die Technischen Regeln für Betriebssicherheit, die einschlägigen DGUV-Vorschriften, DIN-/EN-Normen sowie – je nach Arbeitsmittel – weitere spezielle Regelwerke wie die FEM-Regeln oder die DIN EN ISO 4413 für Hydraulikanlagen.

Dienstleistungen UVV-HERNE.DE

Was wird geprüft?

  • Sichtprüfung: Auf Beschädigungen, Verschleiß, Lesbarkeit von Sicherheitsaufklebern etc.
  • Funktionsprüfung: Sicherheitseinrichtungen, Bedienelemente, Motorfunktion etc.
  • Wirksamkeitsprüfung: Überprüfung der Schutzmaßnahmen etc. 
  • Dokumentation & Nachweis

    • Jede Prüfung muss dokumentiert werden (Datum, Umfang, Ergebnis, Prüfer).
    • Eine Prüfplakette kann zusätzlich zur Kennzeichnung des Prüfstatus bzw. des nächsten Prüftermins angebracht werden; sie ersetzt nicht die vorgeschriebene Prüfaufzeichnung.

Elektrische Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 sind nicht Bestandteil meines Leistungsumfangs.

Verbrennungsmotorische Großgeräte

Motorgroßgeräte von 15 PS bis 50 PS

Sachliche Einordnung:
Ab etwa 15 PS handelt es sich in der Regel nicht mehr um Motorkleingeräte, sondern um Motorgroßgeräte (selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Traktoren) bzw. leistungsstarke Anbaukombinationen. Je nach Bauart und Einsatz fallen diese unter weitergehende Anforderungen an Unterweisung, Wartung und regelmäßige Prüfung. Eine exakte Einstufung erfolgt immer anhand Herstellerangaben und geltender Vorschriften.

 

Motorgroßgeräte Anbaugeräte 

Sachliche Einordnung

  • Der Bereich 15–50 PS ist typisch für Kompakttraktoren, Geräteträger und kleine Kommunalmaschinen.

  • Die tatsächliche Eignung eines Anbaugeräts hängt nicht nur von der Motorleistung ab, sondern auch von:

    • Hydraulikleistung (l/min, bar)

    • Zapfwellendrehzahl (540 / 1000 U/min)

    • Dreipunkt-Kategorie (Kat. I / I+ / II)

    • Eigengewicht des Geräts

Herstellerangaben sind maßgeblich für die zulässige Kombination.

       

Beispiele für Motorgroßgeräte von ca. 15 PS bis 50 PS:

  1. Großflächenmäher (kommunale Ausführung)

  2. Frontmäher (Diesel, hydrostatisch)

  3. Zero-Turn-Mäher (professionelle Klasse)

  4. Kommunaler Geräteträger

  5. Kompakttraktor für Grünpflege

  6. Böschungsmäher (selbstfahrend oder Anbau)

  7. Schlegelmulcher (Anbaugerät an Traktor)

  8. Forstmulcher (Anbaugerät)

  9. Zapfwellen-Häcksler (Holzhäcksler)

  10. Kehrmaschine (Anbaugerät für Traktor/Geräteträger)

  11. Schneefräse (Anbaugerät)

  12. Großkehrmaschine (selbstfahrend)

  13. Rasentraktor Oberklasse (Diesel)

  14. Bewässerungs- / Wasserfass mit Eigenantrieb

  15. Stubbenfräse (selbstfahrend, leistungsstark)

 

 

 

 

Typische Anbaugeräte für Motorgroßgeräte im Leistungsbereich ca. 15–50 PS

 

  • Schlegelmulcher

  • Kreiselmulcher

  • Forstmulcher (leicht bis mittel)

  • Böschungsmäher / Auslegerarm

  • Kehrmaschine (Front- oder Heckanbau)

  • Schneefräse

  • Schneeschild

  • Holzhäcksler (Zapfwellenantrieb)

  • Heckbagger

  • Frontladerschaufel

  • Palettengabel (Frontlader)

  • Ballenzange / Ballenspieß

  • Stubbenfräse (Anbau)

  • Bodenfräse / Rotavator

  • Vertikutierer (Zapfwelle)

  • Düngerstreuer / Salzstreuer

  • Seilwinde (Forst)

  • Wasserfass / Sprühgerät (angebaut)

  • Erdbohrer (Zapfwelle)

  • Planierbalken / Grader-Schild

 

Motorgroßgeräte ab 15PS

Motorgroßgeräte bis max. 50PS

Motorgroßgeräte Anbaugeräte