UVV-Prüfungen an elektrische

Anlagen und Betriebsmittel 

Fokus der Prüfungen liegt auf mechanische Sicherheit die ein qualifizierter Elektriker nicht ausführen darf.

Hinweis: Keine Durchführung von Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) 

Vormals bekannt als UVV elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

Gemäß Vorschrift 3 der DGUV darf nur ein qualifizierter Elektriker die elektrische Ausrüstung gemäß den technischen Sicherheitsvorschriften für den Betrieb (TRBS 1203) nach den Unfallverhütungsvorschriften prüfen.

 

UVV-Prüfungen nach z.B: DGUV Regel 100-500,  usw.

Eine UVV-Prüfung nach DGUV Regel 100-500 ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung für bestimmte Arbeitsmittel wie Erdbaumaschinen, Hebebühnen und Anschlagmittel. Sie muss durch eine sachkundige Person oder Befähigte Person durchgeführt werden und stellt durch regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfungen sicher, dass die Maschinen sicher sind. Die genauen Prüfintervalle sind in der Regel 12 Monate, können aber je nach Arbeitsmittel variieren.

 

 

Die UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift) nach DGUV für Motor-Großgeräte ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung für gewerblich genutzte Maschinen, um Unfälle zu verhindern, die von Berufsgenossenschaften (DGUV) gefordert wird und durch Sachkundige mindestens einmal jährlich erfolgen muss, wobei Fristen nach Risikobewertung festgelegt werden, wie bei Elektrogeräten (DGUV V3), Fahrzeugen (DGUV V70) oder kraftbetriebenen Kleingeräten wie Motorsägen. Dabei werden Beschädigungen, Sicherheitsvorrichtungen und Funktionen geprüft, Mängel dokumentiert und ein Prüfbericht erstellt, oft mit Prüfplakette.

Dienstleistungen UVV-HERNE.DE

Was wird geprüft?

  • Sichtprüfung: Auf Beschädigungen, Verschleiß, Lesbarkeit von Sicherheitsaufklebern etc.
  • Funktionsprüfung: Sicherheitseinrichtungen, Bedienelemente, Motorfunktion etc.
  • Wirksamkeitsprüfung: Überprüfung der Schutzmaßnahmen etc. 
  • Dokumentation & Nachweis

    • Jede Prüfung muss dokumentiert werden (Datum, Umfang, Ergebnis, Prüfer).
    • Eine Prüfplakette zeigt den letzten Prüfstand an.

Verbrennungsmotorische Großgeräte

Motorgroßgeräte von 15 PS bis 50 PS

Sachliche Einordnung:
Ab etwa 15 PS handelt es sich in der Regel nicht mehr um Motorkleingeräte, sondern um Motorgroßgeräte (selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Traktoren) bzw. leistungsstarke Anbaukombinationen. Je nach Bauart und Einsatz fallen diese unter weitergehende Anforderungen an Unterweisung, Wartung und regelmäßige Prüfung. Eine exakte Einstufung erfolgt immer anhand Herstellerangaben und geltender Vorschriften.

 

Motorgroßgeräte Anbaugeräte 

Sachliche Einordnung

  • Der Bereich 15–50 PS ist typisch für Kompakttraktoren, Geräteträger und kleine Kommunalmaschinen.

  • Die tatsächliche Eignung eines Anbaugeräts hängt nicht nur von der Motorleistung ab, sondern auch von:

    • Hydraulikleistung (l/min, bar)

    • Zapfwellendrehzahl (540 / 1000 U/min)

    • Dreipunkt-Kategorie (Kat. I / I+ / II)

    • Eigengewicht des Geräts

Herstellerangaben sind maßgeblich für die zulässige Kombination.

       

Beispiele für Motorgroßgeräte von ca. 15 PS bis 50 PS:

  1. Großflächenmäher (kommunale Ausführung)

  2. Frontmäher (Diesel, hydrostatisch)

  3. Zero-Turn-Mäher (professionelle Klasse)

  4. Kommunaler Geräteträger

  5. Kompakttraktor für Grünpflege

  6. Böschungsmäher (selbstfahrend oder Anbau)

  7. Schlegelmulcher (Anbaugerät an Traktor)

  8. Forstmulcher (Anbaugerät)

  9. Zapfwellen-Häcksler (Holzhäcksler)

  10. Kehrmaschine (Anbaugerät für Traktor/Geräteträger)

  11. Schneefräse (Anbaugerät)

  12. Großkehrmaschine (selbstfahrend)

  13. Rasentraktor Oberklasse (Diesel)

  14. Bewässerungs- / Wasserfass mit Eigenantrieb

  15. Stubbenfräse (selbstfahrend, leistungsstark)

 

 

 

 

Typische Anbaugeräte für Motorgroßgeräte im Leistungsbereich ca. 15–50 PS

 

  • Schlegelmulcher

  • Kreiselmulcher

  • Forstmulcher (leicht bis mittel)

  • Böschungsmäher / Auslegerarm

  • Kehrmaschine (Front- oder Heckanbau)

  • Schneefräse

  • Schneeschild

  • Holzhäcksler (Zapfwellenantrieb)

  • Heckbagger

  • Frontladerschaufel

  • Palettengabel (Frontlader)

  • Ballenzange / Ballenspieß

  • Stubbenfräse (Anbau)

  • Bodenfräse / Rotavator

  • Vertikutierer (Zapfwelle)

  • Düngerstreuer / Salzstreuer

  • Seilwinde (Forst)

  • Wasserfass / Sprühgerät (angebaut)

  • Erdbohrer (Zapfwelle)

  • Planierbalken / Grader-Schild

 

Motorgroßgeräte ab 15PS

Motorgroßgeräte bis max. 50PS

Motorgroßgeräte Anbaugeräte