UVV-Prüfungen an elektrische
Anlagen und Betriebsmittel
Fokus der Prüfungen liegt auf mechanische Sicherheit die ein qualifizierter Elektriker nicht ausführen darf.
Hinweis: Keine Durchführung von Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3)
Vormals bekannt als UVV elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Gemäß Vorschrift 3 der DGUV darf nur ein qualifizierter Elektriker die elektrische Ausrüstung gemäß den technischen Sicherheitsvorschriften für den Betrieb (TRBS 1203) nach den Unfallverhütungsvorschriften prüfen.
UVV-Prüfungen nach DGUV Regel 100-500
Eine UVV-Prüfung nach DGUV Regel 100-500 ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung für bestimmte Arbeitsmittel wie Erdbaumaschinen, Hebebühnen und Anschlagmittel. Sie muss durch eine sachkundige Person oder Befähigte Person durchgeführt werden und stellt durch regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfungen sicher, dass die Maschinen sicher sind. Die genauen Prüfintervalle sind in der Regel 12 Monate, können aber je nach Arbeitsmittel variieren.
Die UVV-Prüfung für Arbeits- und Hebebühnen ist eine gesetzlich vorgeschriebene jährliche Sicherheitsprüfung nach DGUV-Regel 100-500 und Grundsatz 308-002, die von einer befähigten Person oder einem Sachverständigen durchgeführt werden muss, um Mängel frühzeitig zu erkennen und die Betriebssicherheit zu gewährleisten; sie umfasst Sicht- und Funktionsprüfungen sowie Dokumentation im Prüfprotokoll. Ohne gültige Prüfung darf die Bühne nicht betrieben werden, da dies hohe Risiken (Bußgelder, Versicherungsschutz) birgt.
Meine Dienstleistungen
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Was wird geprüft?
- Sichtprüfung: Umfassende Kontrolle aller sicherheitsrelevanten Bauteile, tragenden Strukturen, Hydraulik, Elektrik, Sicherungseinrichtungen und Anschlagpunkte.
- Funktionsprüfung: Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktion aller Bedienelemente, Sicherheitseinrichtungen und Bewegungen der Bühne.
- Dokumentation: Alle Prüfungen müssen in einem detaillierten Prüfprotokoll festgehalten werden, das auch das Prüfbuch der Bühne umfasst.
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Dokumentation & Nachweis
- Jede Prüfung muss dokumentiert werden (Datum, Umfang, Ergebnis, Prüfer).
- Eine Prüfplakette zeigt den letzten Prüfstand an.
Arbeitsbühnen / Hebebühnen
Scheren-Hebebühne bis 3 m² Plattform Scheren-Hebebühne über 3 m² Plattform Teleskop-Arbeitsbühnen bis 2,50m max. Plattformhöhe
Teleskop-Arbeitsbühnen bis 4,50m max. Plattformhöhe
Teleskop-Arbeitsbühnen bis 6,50m max. Plattformhöhe
Teleskop-Arbeitsbühnen ab 6,50m max. Plattformhöhe
LKW mit Arbeitsbühne bis 11m, Plattform ( Steiger )
LKW mit Arbeitsbühne über 11m, Plattform ( Steiger )
Anhänger Gelenk-Teleskop Arbeitsbühne bis 11m
Anhänger Gelenk-Teleskop Arbeitsbühne über 11m
Fahrbare Hubarbeitsbühnen (MEWP) bis 11m
Fahrbare Hubarbeitsbühnen (MEWP) über 11m