UVV-Prüfungen an elektrische

Anlagen und Betriebsmittel 

Fokus der Prüfungen liegt auf mechanische Sicherheit die ein qualifizierter Elektriker nicht ausführen darf.

Hinweis: Keine Durchführung von Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) 

Vormals bekannt als UVV elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

Gemäß Vorschrift 3 der DGUV darf nur ein qualifizierter Elektriker die elektrische Ausrüstung gemäß den technischen Sicherheitsvorschriften für den Betrieb (TRBS 1203) nach den Unfallverhütungsvorschriften prüfen.

 

UVV-Prüfungen nach DGUV Regel 100-500

Eine UVV-Prüfung nach DGUV Regel 100-500 ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung für bestimmte Arbeitsmittel wie Erdbaumaschinen, Hebebühnen und Anschlagmittel. Sie muss durch eine sachkundige Person oder Befähigte Person durchgeführt werden und stellt durch regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfungen sicher, dass die Maschinen sicher sind. Die genauen Prüfintervalle sind in der Regel 12 Monate, können aber je nach Arbeitsmittel variieren.

 

 

Die UVV-Prüfung für Verbrennungsmotorische Kleingeräte (wie Motorsägen, Rasenmäher, Rüttelplatten) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsinspektion nach DGUV Vorschrift 100-500, die sicherstellt, dass diese Geräte den Sicherheitsstandards entsprechen, um Arbeitsunfälle zu verhindern. Die Prüfung muss durch eine befähigte Person erfolgen, beinhaltet Sicht-, Funktions- und Wirksamkeitskontrollen sowie die Dokumentation und findet mindestens einmal jährlich statt, oft vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen.

Dienstleistungen UVV-HERNE.DE

Was wird geprüft?

  • Sichtprüfung: Auf Beschädigungen, Verschleiß, Lesbarkeit von Sicherheitsaufklebern.
  • Funktionsprüfung: Sicherheitseinrichtungen (z.B. Kettenbremse bei Motorsägen), Bedienelemente, Motorfunktion.
  • Wirksamkeitsprüfung: Überprüfung der Schutzmaßnahmen. 
  • Dokumentation & Nachweis

    • Jede Prüfung muss dokumentiert werden (Datum, Umfang, Ergebnis, Prüfer).
    • Eine Prüfplakette zeigt den letzten Prüfstand an.

Verbrennungsmotorische Kleingeräte

Motorkleingeräte bis 5PS

Motorkleingeräte bis 10PS

Motorkleingeräte bis 15PS

Motorkleingeräte Anbaugeräte