UVV-Prüfungen an elektrische
Anlagen und Betriebsmittel
Fokus der Prüfungen liegt auf mechanische Sicherheit die ein qualifizierter Elektriker nicht ausführen darf.
Hinweis: Keine Durchführung von Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3)
Vormals bekannt als UVV elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Gemäß Vorschrift 3 der DGUV darf nur ein qualifizierter Elektriker die elektrische Ausrüstung gemäß den technischen Sicherheitsvorschriften für den Betrieb (TRBS 1203) nach den Unfallverhütungsvorschriften prüfen.
UVV-Prüfungen nach DGUV Regel 100-500
Eine UVV-Prüfung nach DGUV Regel 100-500 ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung für bestimmte Arbeitsmittel wie Erdbaumaschinen, Hebebühnen und Anschlagmittel. Sie muss durch eine sachkundige Person oder Befähigte Person durchgeführt werden und stellt durch regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfungen sicher, dass die Maschinen sicher sind. Die genauen Prüfintervalle sind in der Regel 12 Monate, können aber je nach Arbeitsmittel variieren.
Die UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift) für Leitern, Tritte und Gerüste muss regelmäßig von einer befähigten Person nach den Vorgaben der DGUV Information 208-016 (Leitern/Tritte) und der DGUV Information 201-011 (Gerüste) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchgeführt werden, um die Unfallprävention zu gewährleisten. Die Prüfungen umfassen Sicht- und Funktionsprüfungen, dokumentieren Mängel und müssen je nach Nutzungshäufigkeit mindestens einmal jährlich erfolgen, wobei Gerüste oft eine jährliche Expertenkontrolle benötigen. Ziel ist es, Risiken durch Materialverschleiß oder Defekte zu minimieren und die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Meine Dienstleistungen
-
-
Was wird geprüft?
- Zustand: Verschleiß, Verformungen, Beschädigungen (z.B. scharfe Kanten, fehlende Teile).
- Funktion: Funktion der Verbindungselemente, Gelenke, Sicherungen.
- Vollständigkeit: Sicherstellen, dass keine Bauteile fehlen.
-
-
Dokumentation & Nachweis
- Jede Prüfung muss dokumentiert werden (Datum, Umfang, Ergebnis, Prüfer).
- Eine Prüfplakette zeigt den letzten Prüfstand an.