Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

TRBS 1201
TRBS 1203

UVV-Prüfungen nach DGUV Regeln

Eine UVV-Prüfung nach DGUV Regel 100-500 ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung für bestimmte Arbeitsmittel wie Erdbaumaschinen, Hebebühnen und Anschlagmittel. Sie muss durch eine sachkundige Person oder Befähigte Person durchgeführt werden und stellt durch regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfungen sicher, dass die Maschinen sicher sind. Die genauen Prüfintervalle sind in der Regel 12 Monate, können aber je nach Arbeitsmittel variieren.

 

Die UVV-Prüfung für Arbeits- und Hebebühnen ist eine gesetzlich vorgeschriebene jährliche Sicherheitsprüfung nach DGUV-Regel 100-500 und Grundsatz 308-002, die von einer befähigten Person oder einem Sachverständigen durchgeführt werden muss, um Mängel frühzeitig zu erkennen und die Betriebssicherheit zu gewährleisten; sie umfasst Sicht- und Funktionsprüfungen sowie Dokumentation im Prüfprotokoll. Ohne gültige Prüfung darf die Bühne nicht betrieben werden, da dies hohe Risiken (Bußgelder, Versicherungsschutz) birgt. 

 

Die UVV-Prüfung für Flurförderzeuge (wie Gabelstapler) ist gesetzlich durch die DGUV Vorschrift 68 geregelt und muss mindestens jährlich durch eine befähigte Person erfolgen, oft nach dem Standard FEM 4.004, um die Sicherheit zu gewährleisten. Diese Prüfung deckt Lenkung, Bremsen, Hydraulik, Hubgerüst etc. ab und wird durch eine tägliche Sichtprüfung durch den Fahrer ergänzt, wobei ein schriftlicher Nachweis (Prüfprotokoll) zu führen ist.

 

Die UVV-Prüfung für Verbrennungsmotorische Kleingeräte (wie Motorsägen, Rasenmäher, Rüttelplatten) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsinspektion nach DGUV Vorschrift 100-500, die sicherstellt, dass diese Geräte den Sicherheitsstandards entsprechen, um Arbeitsunfälle zu verhindern. Die Prüfung muss durch eine befähigte Person erfolgen, beinhaltet Sicht-, Funktions- und Wirksamkeitskontrollen sowie die Dokumentation und findet mindestens einmal jährlich statt, oft vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen.

 

Die UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift) nach DGUV für Motor-Großgeräte ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung für gewerblich genutzte Maschinen, um Unfälle zu verhindern, die von Berufsgenossenschaften (DGUV) gefordert wird und durch Sachkundige mindestens einmal jährlich erfolgen muss, wobei Fristen nach Risikobewertung festgelegt werden, wie bei Elektrogeräten (DGUV V3), Fahrzeugen (DGUV V70) oder kraftbetriebenen Kleingeräten wie Motorsägen. Dabei werden Beschädigungen, Sicherheitsvorrichtungen und Funktionen geprüft, Mängel dokumentiert und ein Prüfbericht erstellt, oft mit Prüfplakette. 

 

Die UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift) für Leitern, Tritte und Gerüste muss regelmäßig von einer befähigten Person nach den Vorgaben der DGUV Information 208-016 (Leitern/Tritte) und der DGUV Information 201-011 (Gerüste) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchgeführt werden, um die Unfallprävention zu gewährleisten. Die Prüfungen umfassen Sicht- und Funktionsprüfungen, dokumentieren Mängel und müssen je nach Nutzungshäufigkeit mindestens einmal jährlich erfolgen, wobei Gerüste oft eine jährliche Expertenkontrolle benötigen. Ziel ist es, Risiken durch Materialverschleiß oder Defekte zu minimieren und die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.